Aushangpflichtige Gesetze: Was Arbeitgeber wissen müssen
Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Gesundheit sowie die Rechte seine Mitarbeiter zu schützen. Aus diesem Grund muss jeder Betrieb sogenannte aushangpflichtige Gesetze auflegen, damit sich die Mitarbeiter über ihre Rechte und Pflichten informieren können. Bei Nichteinhalten drohen Geldbußen oder sogar zivilrechtliche Folgen. Wie man seinen Mitarbeitern diese Gesetze rechtssicher zur Verfügung stellt und was bei Verstößen passiert, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Wie man aushangpflichtige Gesetze zugänglich macht
Unternehmen müssen ihre Arbeitnehmer an ihrem Arbeitsplatz sowohl gesundheitlich als auch rechtlich schützen. Im Zuge dessen sind sie dazu verpflichtet, diese über ihre Rechte und Pflichten zu informieren. Bereits ab einem Mitarbeiter sind die sogenannten aushangpflichtigen Gesetze aufzulegen, und zwar so, dass diese jedem Mitarbeiter zugänglich sind. Dabei gilt es einiges zu beachten:
- Arbeitnehmer müssen direkt am Arbeitsplatz ohne großen Aufwand und ohne die Hilfe Dritter jederzeit Zugang zu den Vorschriften haben und dies auch unbeaufsichtigt. Geeignet dafür sind ein „Schwarzes Brett”, ein bestimmter für alle Mitarbeiter zugänglicher Raum (Kantine, Aufenthaltsraum, Garderobe etc.) oder auch eine für alle zugängliche elektronische Fassung im betriebseigenen Intranet. Zu vermeiden sind physische oder psychische Hindernisse, wie beispielsweise das Büro eines Vorgesetzten oder abgelegene, nur für bestimmten Mitarbeiter zugängliche Räume.
- Gibt es mehrere Filialen oder Stockwerke, müssen die aushangpflichtigen Gesetze in allen Betriebsstellen bzw. Etagen bereitstehen.
- Sind ausländische Mitarbeiter beschäftigt, müssen die aushangspflichtigen Vorschriften auch in den jeweiligen Sprachen unmissverständlich aufbereitet werden.
Welche Folgen können Verstöße haben?
Verantwortlich für die Zugänglichkeit und Vollständigkeit der aushangpflichtigen Gesetze ist die Geschäftsführung bzw. die Unternehmensleitung. Bei einer Begehung überprüfen Gewerbeaufsichtsämter und Berufsgenossenschaften, ob der Arbeitgeber seiner Informationspflicht nachkommt. Fehlen Aushänge oder sind die Gesetze nicht auf dem aktuellen Stand, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld in Höhe von 5.000 Euro geahndet werden kann.
Erleidet ein Mitarbeiter aufgrund dieses Zuwiderhandelns einen Schaden (z. B. durch einen Unfall), können auch zivilrechtliche Folgen bzw. Schadenersatzansprüche entstehen. Betrifft der Vorfall betriebsverfassungsrechtliche Regelungen, können ferner Unterlassungs- oder Beseitigungsansprüche aufkommen.
Gut zu wissen: Aufgrund der stetigen Gesetzesänderungen sollten Unternehmer mindestens 1 x pro Jahr die aushangpflichtigen Gesetze auf ihre Aktualität überprüfen.
Sicher ist gut, rechtssicher ist besser: Rechtssicherheit bei aushangpflichtigen Gesetzen
Wie bereits erwähnt, muss jedes Unternehmen all seinen Mitarbeitern die aushangpflichtigen Gesetze möglichst leicht, unbeobachtet bzw. unkontrolliert sowie dauernd zugänglich machen. Doch welche sind das nun und wie bewahrt man Rechtssicherheit? Die Liste der aushangpflichtigen Gesetze und Arbeitsschutzvorschriften ist lang. Unbedingt nötig für jeden Betrieb sind beispielsweise das Arbeitszeitgesetz, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das Jugendschutz- sowie das Ladenschlussgesetz oder das Heimarbeitsgesetz.
Je nach Branche und Betriebsstruktur sind auch weitere Gesetze und Verordnungen vollständig oder teilweise auszulegen, wie die Regelungen zum Arbeits-, Unfall- und Gesundheitsschutz (Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Unfallverhütungsvorschriften, Baustellenverordnung, Bildschirmarbeitsverordnung).
Zusätzlich zur schier unendlichen Anzahl an Vorschriften, Gesetzen und Regeln ändern sich diese auch regelmäßig. Wenn man sich diese Arbeit leichter machen möchte, hilft diverse Fachliteratur wie z. B. Literatur und Software von Haufe weiter. So bleiben Unternehmen mit den aushangpflichtigen Gesetzen und alle wichtigen Arbeitsschutzvorschriften stets am neuesten Stand und vermeiden unnötige Bußgelder oder Schadenersatzanforderungen. Ebenso wichtig wie das Ausstellen der gesetzlich vorgeschrieben Verordnungen sind regelmäßige Mitarbeiterschulungen.
Jeder Unternehmer – unabhängig von Betriebsgröße und Branche – ist verpflichtet, seinen Mitarbeitern die aushangpflichtigen Gesetze zu präsentieren. Neben der leichten und für alle Mitarbeiter erforderlichen Zugänglichkeit der Gesetze sind deren Vollständigkeit und Aktualität sowie regelmäßig abgehaltene Schulungen Voraussetzungen für eine rechtssicheren Mitarbeiterschutz.